AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Schön Heizung Sanitär GmbH




1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schön Heizung Sanitär GmbH und ihren Kunden im Bereich Heizung, Sanitär und Notdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die GmbH stimmt ihrer Geltung  ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss

 - Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- Bei Notdiensteinsätzen gilt die telefonische oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich.


3. Leistungen

 - Die GmbH erbringt handwerkliche Leistungen im Bereich Heizung, Sanitär sowie Notdiensteinsätze.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Notdiensteinsätze werden nach besonderen Konditionen abgerechnet (siehe § 4a).


4. Preise und Zahlung

 - Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.


4a. Notdienst-Abrechnung

 - Werktags (Mo–Fr, 7–18 Uhr): regulärer Stundensatz
- Nachtzuschlag (Mo–Fr, 18–7 Uhr): +50 %
- Wochenendzuschlag (Sa–So): +75 %
- Sonn- und Feiertagszuschlag: +100 %
- Materialkosten und Anfahrtskosten werden zusätzlich berechnet.


4b. Zahlungsmodalitäten bei Bauvorhaben

 - Für Bauvorhaben mit einem Auftragswert über 10.000 € gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
 - 25 % der Auftragssumme bei Baubeginn
 - 25 % bei Fertigstellung des Rohbaus
 - 25 % bei End- bzw. Heizungsmontage
 - 25 % als Schlussrechnung nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme
- Teilzahlungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Gerät der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug, ist die GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen.
- Materialkosten, die vorab beschafft werden müssen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden können (z. B. Zugang zu Räumen, Bereitstellung von

   Wasser/Strom).
- Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.


6. Bauverzögerungen

Sollten sich die Bauarbeiten aus Gründen verzögern, die nicht im Verantwortungsbereich der Schön Heizung Sanitär GmbH liegen (z. B. bauseitige Verzögerungen, fehlende Vorleistungen anderer Gewerke, Lieferengpässe, Planungsänderungen), ist die Schön Heizung Sanitär GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise an die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung gültigen Material- und Lohnkosten anzupassen.

Dies gilt insbesondere für:

  • erhebliche Materialpreissteigerungen
  • verlängerte Lagerhaltung
  • zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten
  • notwendige Umplanungen aufgrund geänderter Bauabläufe

Die Anpassung erfolgt transparent und nachvollziehbar auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung.


7. Gewährleistung (nach VOB Teil C)

 - Für Bauleistungen gelten die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den dort festgelegten Bestimmungen.
- Mängel sind der GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die GmbH ist berechtigt, zunächst Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Rechte nach VOB zu.


8. Haftung

 - Die GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.


9. Eigentumsvorbehalt

 - Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GmbH.


10. Datenschutz

 - Die GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.


11. Schlussbestimmungen

 - Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz der GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



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